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Warum Energieausweise?

Was Sie als Vermieter wissen sollten

Seit der Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) besteht für alle Gebäude eine Energieausweispflicht – egal ob Bestandsgebäude oder Neubau. Hausbesitzer müssen neuen Mietern und Eigentümern seit 1. Juli 2008 einen Energieausweis für das Gebäude vorlegen. Zum 1. Mai 2014 wurde die Pflicht für Energieausweise dann weiter verschärft. Informationen aus dem Energieausweis müssen seit diesem Datum bereits in der Immobilienanzeige vorhanden sein.

Welchen Energieausweis benötigen Sie?

Der Gesetzgeber lässt zwei Varianten zu: Den verbrauchs- und den bedarfsbasierten Energieausweis. Ein verbrauchsbasierter Energieausweis kann besonders günstig erstellt werden, weil er aus den bekannten Daten der Energieverbräuche der letzten drei Jahre berechnet wird. Beim bedarfsbasierten Energieausweis ist eine aufwändigere und deshalb teurere Begutachtung des Gebäudes vor Ort erforderlich. Der Gebäudeeigentümer hat folgende Möglichkeiten:

  • Bedarfsbasierte Energieausweise sind vorgeschrieben für Gebäude mit wenigerals fünf Wohnungen, die mit einem Bauantrag vor dem 1. November 1977 errichtet und nicht mindestens auf das Anforderungsniveau der ersten Wärmeschutzverordnung (WSVO) von 1977 modernisiert wurden. Auch wer künftig Mittel aus staatlichen Förderprogrammen zur energetischen Sanierung seines Gebäudes bekommen möchte, muss einen Bedarfsausweis vorlegen. Für bedarfsbasierte Energieausweise ist eine Begehung des Gebäudes mitsamt der Heizanlage durch einen zugelassenen Gutachter erforderlich.

  • Verbrauchsbasierte Energieausweise sind in allen anderen Fällen zulässig, also bei Gebäuden mit mehr als fünf Wohnungen oder einem Bauantrag nach dem 1. November 1977. Verbrauchsbasierte Energieausweise werden auf Basis verschiedener Verbrauchsinformationen ohne Begehung der Liegenschaft erstellt.

Partnerangebote von Minol

Verbrauchsbasierte Energieausweise

Verbrauchsausweis von Minol für Haus & Grund-Mitglieder

Mit Minol haben wir für die Mitglieder von Haus & Grund ein sensationelles Angebot geschaffen, um der vom Gesetzgeber geforderten Ausweispflcht zu entsprechen. Für 54,95 Euro können Haus & Grund Mitglieder teilnehmender Vereine und Verbände den verbrauchsbasierten Energieausweis von Minol bestellen. Dieser ist zehn Jahre gültig. Egal wie groß Ihre Liegenschaft ist: Wer sich den Energieausweis jetzt sichert, hat für die nächsten zehn Jahre Rechtssicherheit zu günstigen Konditionen.

Als Haus & Grund Mitglied erhalten Sie mit dem oben genannten Preis vergünstigte Konditionen auf den Minol-Energieausweis.

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Bedarfsbasierte Energieausweise

Bedarfsausweis von Minol für Haus & Grund-Mitglieder

Auch für Gebäude, welche einen bedarfsbasierten Energieausweis benötigen, bieten wir Ihnen mit Minol exklusive Kooperationspreise an, um die gesetzliche Ausweispflicht zu erfüllen. Für 369,95 Euro (bei Gebäuden bis 7 Wohnungen) bzw. 444,95 Euro (bei Gebäuden ab 8 Wohnungen) können Haus & Grund Mitglieder teilnehmender Vereine und Verbände den bedarfsbasierten Energieausweis von Minol bestellen. Auch dieser ist zehn Jahre gültig.

Als Haus & Grund Mitglied erhalten Sie mit dem oben genannten Preis vergünstigte Konditionen auf den Minol-Energieausweis.
 
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Verbrauchsausweise für Warmwasser

Berücksichtigung der Warmwasserbereitung in verbrauchsbasierten Energieausweisen

In Fällen einer dezentralen Warmwasserbereitung (z.B. Zentralheizung im Keller, Gasdurchlauferhitzer im Bad, Elektroboiler in Küche und Gäste-WC) werden bei der verbrauchsbasierten Variante des Energieausweises lediglich die Energieverbräuche für die reine Heizung benötigt. Für den fehlenden Warmwasseranteil wird seit dem 01.05.2014 automatisch eine entsprechende Pauschale in den Energieausweis eingerechnet. Der im Energieausweis ausgegebene Energiekennwert bildet bei Ausweisen seit 01.05.2014 also in allen Fällen Heizungs- und Warmwasserverbrauch ab.

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