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„Bodensee-Mietvertrag“

Wohnungsmietvertrag für Mitglieder

Seit 1994 – und damit seit fast einem Vierteljahrhundert - geben die im Landesgerichtsbezirk Konstanz ansässigen Haus & Grund Vereine Konstanz, Radolfzell-Stockach, Singen und Überlingen sowie später hinzugekommen Villingen-Schwenningen den sogenannten „Bodensee-Mietvertrag“heraus.

Neben den Herausgebern wird er auch von den im gleichen Gerichtsbezirk liegenden Vereinen Markdorf und Donaueschingen verwendet. Von Beginn an wurde und wird mit diesem Vertragsmuster das Ziel verfolgt, einen vor dem zuständigen Landgericht gerichtsfesten Vertrag zu verbreiten. Zum Konzept dieses Erfolgsmodells gehört, dass die beteiligten Vereine ausschließlich für ihre jeweiligen Mitglieder auf Grundlage dieses „Bodensee-Mietvertrags“ und auf die konkreten Bedürfnisse eingehend den Wohnungsmietvertrag anfertigen.

Mitgliedervorteile

Um in den Genuss der unterschriftsreifen Anfertigung kommen zu können, muss man Mitglied in einem der genannten Vereine sein. Unausgefüllte Formulare erhalten weder Mitglieder dieser Vereine noch Dritte. Damit soll nicht nur die notwendige, erforderliche rechtliche Beratung vor Abschluss eines Wohnungsmietvertrags gewährleistet werden, sondern auch nur die Mitglieder der genannten Vereine in den Genuss dieses Services kommen.

Darüber hinaus kann auf diesem Weg durch die Rechtsberater der Vereine sichergestellt werden, dass immer die aktuelle Gesetzes- und Rechtssprechungslage zum Zeitpunkt der Erstellung in den Vertrag einfließt. Der „Bodensee-Mietvertrag“ berücksichtigt nicht nur die Aktualität, sondern entspricht auch in der Gestaltung und Formulierung gegenwärtiger moderner Ansprüche. Der bei den beteiligten Vereinen für die Anfertigung zu entrichtende Gebührenaufwand ist nach wie vor in der Höhe unangetastet.

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