Hauseigentümer Wohnungseigentümer Vermieter Kauf- und Bauwillige
navigation_header
Zur Startseite
Über Haus & Grund Kontakt
Suche
pfeil Suchen
Unsere Versicherung
2012 Grundeigentümer Versicherung
Rechtsrat Online
HUG RechtsRat24
Rechtsberater
Rechtsberater 3
CoP_Senioren_07
Schimmel
Drucken Bookmarken
Weiterempfehlen
Schriftgröße

Neue Fenster - Beweislastverteilung bei Schimmel

Beim Auftreten von Feuchtigkeitsschäden in der Mietwohnung, z. B. Schimmel an den Wänden, kommt es häufig zum Streit darüber, ob bautechnische Gründe ursächlich sind, oder ein falsches bzw. unzureichendes Heizen und Lüften durch den Mieter zu dem Schaden geführt hat.

 

Dezember 2008 - B200Zur Beweislastverteilung hat bereits das OLG Karlsruhe (RE v. 09.08.1984, ZMR 1984, 417) entschieden, dass zunächst der Vermieter beweisen muss, dass die Schadensursache nicht aus seinem Verantwor-tungsbereich herrührt. Ihm obliegt die Beweis-last dafür, dass die Feuchtigkeitserschei-nungen nicht aufgrund von außen eindringender oder im Mauerwerk aufsteigender Feuchtigkeit verursacht wurden (so LG Berlin, Urteil v. 23.01.2001, 64 S 320/99, ZMR 2002, 48). Nach einem Urteil des AG Hamburg muss der Vermieter ferner darlegen und nachweisen, dass das Gebäude frei von wärmetechnischen Baumängeln ist (z. B. keine Wärmebrücken aufgrund unzureichender Isolierung). Maßgeblich ist insofern jedoch der Stand der Technik zur Bauzeit und nicht die aktuellen DIN-Normen (AG Hamburg, Urteil v. 06.08.2003, 508 C 130/03, ZMR 2004, 74). Dies gilt insbesondere dann, wenn der Vermieter an dem Gebäude nachträglich Änderungen vorgenommen, z. B. besonders dicht schließende isolierverglaste Fenster eingebaut hat (LG Hamburg, Urteil v. 17.06.2003, 307 S 48/02, ZMR 2004, 41).

 

Hat der Vermieter diesen Nachweis geführt, muss der Mieter beweisen, dass er die Wohnung ausreichend geheizt und gelüftet hat. Ein ausreichendes Lüften der Wohnung setzt mindestens dreimaliges Stoßlüften täglich voraus, d. h. der Mieter muss die Wohnung zweimal morgens und einmal abends querlüften (OLG Frank-furt/M., NZM 2001, 39). Kann der Mieter diesen Nachweis nicht führen, ist er zur Beseitigung der Schimmelschäden auf eigene Kosten verpflichtet und nicht zu einer Mietminderung berechtigt.

Hausordnung

Die Hausordnung – „das unbekannte Wesen“

EigentumswohnungDie einen lieben sie, die anderen verfluchen sie.

 

In fast jedem Miethaus gibt es sie – die einen müssen sie aufstellen und für die Einhaltung der Regeln sorgen, die anderen müssen ihr Verhalten an ihr ausrichten.

 

Unser Tipp

Wohnklima-Messgerät

Wohnklima-Messgerät mit Energiespar-Aufdruck - Typ DTH-10-S von KLIMATHERM-Messgeräte * Klaus Groh * Dorsten
ab 10 Stück 24,20 EUR/ Stück
pfeil Details
KOMPASS Newsletter
KOMPASS Registrieren Sie sich einfach und Sie erhalten ab sofort unseren KOMPASS per E-Mail.

Jetzt registrieren!
Ausgezeichnet versichert und 10 % Rabatt

Hausratversicherung

 

Bei direktem Online-Abschluss erhalten Sie auf den Basis-Tarif 5% Online-Rabatt und jeweils 10% Online-Rabatt auf den Komfort- oder Premium-Tarif.

 

Jetzt profitieren

 

GEV Stiftung Warentest Hausrat

 

Ein Angebot der Grundeigentümer Versicherung

Drucken Drucken Bookmarken Bookmarken Weiterempfehlen Weiterempfehlen Schriftgröße Schriftgröße Impressum Impressum Datenschutz Datenschutz