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Wie wird eine Hausordnung wirksam?
Ein Vermieter kann einseitig eine Hausordnung erlassen und diese ins Treppenhaus oder ans „schwarze Brett“ hängen. Die Vorgaben für das Verhalten der Mieter können dann aber nur die ordnungsgemäße Behandlung des Mietobjektes und die Einhaltung einer gewissen Ordnung innerhalb der Hausgemeinschaft regeln. Da dies nicht ausreicht, ist ein solches Vorgehen auf keinen Fall zu empfehlen.
Eine Hausordnung sollte immer zwischen Vermieter und Mieter vereinbart werden. Es ist wichtig und sinnvoll, dass die beiden künftigen Vertragspartner sich auch und gerade über die Regeln in der Hausordnung verständigen. In den meisten Mietverträgen ist die Hausordnung deshalb bereits als Bestandteil enthalten. Abänderungen können dann natürlich allein von einer Partei – weder Mieter oder Vermieter – wirksam nicht vorgenommen werden.
In den vereinbarten Hausordnungen sind dann Details geregelt zu:
Ruhezeiten, Straßen- und Treppenhausreinigung („Kehrwoche“), Schnee- und Glatteisbeseitigung, Benutzung von Gemeinschafts-räumen (z. B. Waschküche, Trockenräume, Dachboden), Abstellen von Kinderwagen und Fahrrädern, Schließzeiten, Grillen, Pflanzen.
Natürlich sind wirksam getroffene Vereinbarungen auch einzuhalten. Wird trotzdem gegen die Hausordnung verstoßen, erfolgt in leichteren Fällen eine Abmahnung, in schweren Fällen kann es bis zur Kündigung oder sogar zum Hausverbot kommen.
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Worüber kommt es meistens zum Streit?
Ein Hauptstreitpunkt in vielen Miethäusern oder Wohnungseigentums-Anlagen ist das Problem der Lärmbelästigung. Jeder einzelne Hausbewohner ist dafür verantwortlich, dass vermeidbarer Lärm im Haus, im Hof - ja auf dem gesamten Grundstück - und natürlich in der Wohnung am besten erst gar nicht entsteht.
Gesetzlich vorgeschriebene Ruhezeiten (mittags zwischen 13:00 und 15:00 Uhr und abends zwischen 22:00 und 6:00 Uhr) sind auf jeden Fall einzuhalten; Fernseher, Radios, CD-Player, Videispiele usw. sind während diesen Zeiten auf Zimmerlautstärke zurückzufahren.
Das Üben von Musikinstrumenten – man denke nur an ein Schlagzeug – hat in dieser Zeit, aber auch schon in der erweiterten Nachtruhe von 19:00 bis 8:00 Uhr auf jeden Fall zu unterbleiben. Wenn doch musiziert werden soll, darf dies höchstens für zwei Stunden sein. Ist davon auszugehen, dass eine Feier aus besonderem Anlass einmal etwas lauter werden könnte, sollten die anderen Mitbewohner rechtzeitig informiert werden. Auch über lärmende Kinder kann es schnell zu Unfrieden im Haus kommen. Die Gerichte haben jedoch sehr deutlich entschieden, dass es in der Natur der Kinder liegt, dass diese sich bewegen und spielen; und dies geht natürlich nicht ohne Lärm ab, der von den anderen Mitbewohnern hinzunehmen ist.
Unsere Hoffnung: Mit gutem Willen auf allen Seiten und einer vernünftigen, sinnvollen Hausordnung dürfte ein Zusammenleben innerhalb eines Hauses auf lange Zeit ohne Streit möglich sein.
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