Die Energieeinsparverordnung (EnEV) für den Energieausweis (Energiepass) ist verabschiedet.
Seit dem 1.1.2009 ist die Erstellung eines Energieausweises - bei Neuvermietung oder Verkauf der Immobilie - verpflichtend. Die Variante des Energiesausweises hängt von der Größe und dem Baujahr des Gebäudes ab.
Verbrauchsbasierte Energieausweise
sind in den Fällen zulässig, wenn das Gebäude mehr als 5 Wohnungen hat und der Bauantrag nach dem 1.11.1977 gestellt wurde.
Bedarfsbasierte Energieausweise
sind vorgeschrieben für Gebäude mit weniger als 5 Wohnungen, die mit einem Bauantrag vor dem 1.11.1977 errichtet und nicht mindestens auf das Anforderungsniveau der ersten Wärmeschutzverordnung (WSVO) von 1977 modernisiert wurden. Auch wer künftig Mittel aus staatlichen Förderungsprogrammen zur energetischen Sanierung seines Gebäudes bekommen möchte, muss einen Bedarfsausweis vorlegen.
Haus & Grund Mitglieder können den verbrauchsbasierten Energieausweis nach wie vor über unseren Kooperationspartner Minol für € 29,75 bestellen.
Haben Sie weitere Fragen zum Thema Energieausweis können Sie sich selbstverständlich an eine unserer Geschäftsstellen wenden.
Hier können Haus & Grund Mitglieder den verbrauchsbasierten Energieausweis beim Haus & Grund Kooperationspartner Minol (Info-Hotline 01805-035460) bestellen