Flächenangabe mit Zusatz "ca.": keine doppelte Toleranzgrenze bei falscher Wohnfläche
Nach der gefestigten Rechtssprechung des BGH ist eine Wohnung mangelhaft, wenn die wirkliche Wohnfläche um mehr als 10 % unter der im Mietvertrag angegebenen Fläche liegt.
In einem weiteren Urteil vom 24.3.2004 hat der BGH ausgeführt, dass es keine Rolle spielt, wenn vor der Flächenangabe der Zusatz "ca." steht. Durch den Zusatz komme zwar zum Ausdruck, dass Toleranzen hinzunehmen sind. Das Maß des noch Hinnehmbaren ist aber überschritten, wenn die Flächenabweichung mehr als 10 % beträgt.
Der BHG hat mit einer neuen Entscheidung vom 10.2.2010 erneut darauf hingewiesen, dass es für die Feststellung des Mangels allein darauf ankommt, ob die Flächenabweichung mehr als 10 % beträgt. Ist dies der Fall, so ist die Miete im Umfang der prozentualen Flächenabweichung gemindert. Ist die wirkliche Wohnfläche beispielsweise um 15 % kleiner als die im Mietvertrag ausgewiesene Fläche, so beträgt die Minderung ebenfalls 15 %. Der Zusatz von "ca." vor der Flächenangabe ändert hieran nichts.
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